Haftungsausschluss und Übergabeprotokoll bei Selbstabholung
Wagner Window GmbH
§ 1 Anwendungsbereich und Grundsatz
Dieser Haftungsausschluss gilt für alle Verträge, Lieferungen und Abholungen von Waren (insbesondere Terrassendächer, Fenster, Haustüren, Beschattungssysteme sowie Wetterschutzelemente) der Wagner Window GmbH, bei denen der Kunde die Ware eigenständig am Lager/Betriebsgelände abholt und/oder die Montage eigenverantwortlich (selbst oder durch beauftragte Dritte) durchführt.
§ 2 Transport und Gefahrübergang bei Selbstabholung
– Gefahrübergang: Mit der Übergabe der Ware an den Kunden oder dessen Bevollmächtigten am Übergabeort (Lager/Betriebsgelände der Wagner Window GmbH) geht die Gefahr des zufälligen Untergangs, der zufälligen Verschlechterung sowie der Beschädigung der Ware vollumfänglich auf den Kunden über.
– Ladungssicherung: Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, ein geeignetes Transportfahrzeug bereitzustellen sowie für eine fach- und sachgerechte Ladungssicherung gemäß den gesetzlichen Vorschriften (insb. § 22 StVO) zu sorgen.
– Ausschluss der Transportverantwortung: Die Wagner Window GmbH übernimmt keine Haftung für Transportschäden, Verluste oder Schäden an Dritten, die durch unzureichende Ladungssicherung, ungeeignete Transportmittel oder unsachgemäßen Transport entstehen.
§ 3 Eigenverantwortliche Montage und Einbau
– Keine Montageverpflichtung: Die Wagner Window GmbH schuldet bei Kaufverträgen mit Abholung/Selbstmontage ausschließlich die Übergabe der vertragsgemäßen, mangelfreien Ware, nicht jedoch deren Verbau, Einpassung, Verankerung oder Abdichtung.
– Fachgerechte Ausführung: Der Kunde ist verpflichtet, die Montage streng nach den anerkannten Regeln der Technik, den jeweils gültigen Baustandards (z. B. RAL-Montagerichtlinien) sowie unter Beachtung der Herstellervorgaben, Montageanleitungen und Sicherheitsvorschriften durchzuführen oder durch qualifiziertes Fachpersonal durchführen zu lassen.
– Statik und Bauwerkseignung: Der Kunde hat vor der Montage eigenverantwortlich zu prüfen, ob der vorgesehene Untergrund (Mauerwerk, Fassade, Fundamente etc.) für die statischen Anforderungen der Elemente (insbesondere bei Terrassendächern und Wetterschutzelementen unter Berücksichtigung von Wind- und Schneelasten) geeignet ist. Die Wagner Window GmbH übernimmt keine Prüfung der Bausubstanz oder Statik vor Ort.
– Baugenehmigungen: Die Einholung etwaig erforderlicher öffentlich-rechtlicher Genehmigungen (z. B. Baugenehmigungen für Terrassendächer oder Fassadenveränderungen) obliegt allein dem Kunden.
§ 4 Haftungsausschluss und Mängelansprüche
– Ausschluss bei Montagefehlern: Für Schäden an den gelieferten Elementen, am Bauwerk oder gegenüber Dritten, die durch unsachgemäße Handhabung, fehlerhafte Einbau- oder Justierarbeiten, ungeeignetes Befestigungsmaterial oder mangelhafte Abdichtung entstehen, ist jegliche Haftung der Wagner Window GmbH ausgeschlossen.
– Gewährleistungseinschränkung: Mängelansprüche bezüglich der Funktion der Bauteile sind ausgeschlossen, wenn der Mangel auf eine unsachgemäße Montage, Veränderung der Ware durch den Kunden oder die Verwendung nicht freigegebener Zusatzmaterialien zurückzuführen ist.
– Garantieverlust: Durch unsachgemäße Eingriffe, Abänderungen am Produkt oder Nichtbeachtung der Montage- und Pflegeanleitungen erlöschen etwaige über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehende Hersteller- oder Produktgarantien.
§ 5 Gesetzlich zwingende Haftung
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht:
– für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Wagner Window GmbH oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen,
– für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen,
– bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz oder bei arglistig verschwiegenen Mängeln.